AGB

1. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

Für alle Verträge ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Thomas Bauer, Niederkam 1, 84036 Kumhausen, in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.
Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten die Firma Thomas Bauer selbst dann nicht, wenn sie nicht ausdrücklich widerspricht und der Besteller seine Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Thomas Bauer nicht ausdrücklich erklärt. Spätestens durch Entgegennahme der Lieferung/Leistung erklärt sich der Besteller mit der Auftragsbestätigung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Nebenabreden bedürfen schriftlicher Bestätigung der Firma Bauer.

Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nur mit vorheriger Zustimmung der Firma Thomas Bauer übertragbar.

2. Allgemeines

a) Maßgebliche Rechtsgrundlage für alle von uns (Auftragnehmer) übernommenen Aufträge ist der Werkvertrag nach BGB oder nach Vereinbarung die Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) sowie unsere Geschäftsbedingungen. Sie werden schon jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart und haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.

b) Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.

3. Angebots- und Entwurfsunterlagen

a) Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.

b) Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

4. Preise

a) Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objekts und bei ununterbrochener Montage mit anschließender Inbetriebnahme.

b) Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten und dergleichen sowie für Materialänderungen.

c) Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet.

d) Leistungen, die später als 4 Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, berechtigen den Auftragnehmer, bei nach Angebotsabgabe eingetretenen Lohn- und/oder Materialpreiserhöhungen über eine Anpassung des Preises zu verlangen.

e) Verzögert sich die Aufnahme, der Fortgang oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt - soweit es innerhalb von 2 Monaten nach der Verhandlungsaufforderung durch den Auftragnehmer im Sinne der Ziffer d nicht zu einer Vereinbarung kommt, die Arbeit unverzüglich einzustellen und die erbrachten Leistungen abzurechnen.

f) Die Preise verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe.

5. Zahlung

a) Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto Kasse ohne jeden Abzug zahlbar, frei Zahlstelle des Auftragnehmers in Deutscher Währung.

b) Skontoabzug oder Nachlässe kann nur dann gewährt werden, wenn darüber eine separate Vereinbarung zwischen Kunden und der Fa. Thomas Bauer abgeschlossen wurde.

c) Für alle Zahlungen gilt § 632 des Werkvertrages nach BGB oder wenn vereinbart, § 16 der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B).

d) Der Unternehmer kann von dem Besteller für in sich abgeschlossene Teile des Werkes Abschlagszahlungen für die erbrachten vertragsmäßigen Leistungen verlangen. Dies gilt auch für erforderliche Stoffe oder Bauteile, die eigens angefertigt oder angeliefert sind. Abschlagszahlungen sind nach Vereinbarung oder nach Bau- abschnitten, die der Auftragnehmer bestimmt, möglichst in kurzen Zeitabständen zu gewähren und in der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen.

e) Akzepte oder Kundenwechsel werden nur erfüllungshalber angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

f) Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst, so werden sämtliche offenstehende Forderungen fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist, verbunden mit Kündigungsandrohung, ist der Auftragnehmer sodann berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen, sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen.

g) § 16 Nr. 3 (2) VOB/B hat keine Gültigkeit.